Die Verkehrsrechtsschutzversicherung

Posted by admin
Oktober 14th, 2011

Selbst die sicherste Fahrweise oder eine jahrelange Fahrerpraxis kann einen Verkehrsunfall nicht verhindern, denn gerade im Straßenverkehr ist niemand allein unterwegs, sondern vor allem auch auf die anderen Verkehrsteilnehmer angewiesen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Vertretung der Rechte des Betroffenen und hilft ihm dabei seine Ansprüche und Interessen zu vertreten. Nicht geklärte Haftungs- sowie Schadensersatzansprüche müssen vor Gericht geklärt werden und hier greift die Verkehrsrechtsschutzversicherung. Sie übernimmt die Anwalts- und Prozesskosten, ebenso die Verteidigung bei Straf- oder Bußgeldverfahren. Allerdings nur, wenn die Tat nicht vorsätzlich begangen wurde.

Grundsätzlich ist die Verkehrsrechtsschutzversicherung spezialisiert auf den Verkehrsbereich. Sie vertritt alle Interessen des Fahrzeughalters und übernimmt die entstehenden Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme. Der Versicherungsnehmer selbst entscheidet bei Vertragsabschluss, ob er eine Police mit Selbstbeteiligung wünscht oder darauf verzichtet. Des Weiteren steht es ihm frei nur sich im Vertrag als Halter und Fahrer aufnehmen zu lassen oder sonstige Fahrer, wie beispielsweise Familienangehörige mit zu versichern. Der Versicherte ist nicht nur als Halter, Fahrer, Eigentümer oder Insasse eines Fahrzeugs versichert, sondern auch als Fußgänger. Den Rat eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen sollte jeder annehmen, der sich im Straßenverkehr aufhält. Wer öfter mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, sollte auf eine Rechtsschutzversicherung nicht verzichten, denn im Ausland sind die Vorraussetzungen häufig schwieriger gestaltet, z.B. durch ausländische Behörden und Sprachbarrieren.

Dazu: http://www.rechtsschutz-informer.de/leistungsvergleich/

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